Nutzungsbedingungen

Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.

Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.

Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet.

Platzbuchungen

Einzelbuchungen kommen grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. Diese werden automatisch per E-Mail bestätigt. Die Mindest-Spieldauer beträgt 60 Minuten. Die Mietpreise sind im Buchungsportal hinterlegt.

Abobuchungen kommen verbindlich durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung des Gütersloher Tennisclub Rot-Weiß e.V. (GTC RW) zustande.

Buchungsanfragen können per E-Mail an info@gtc-rot-weiss.de oder einer Nachricht über das Buchungsportal erfolgen.

Rechnungen werden per E-Mail übersandt. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu zahlen.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Mit Auswahl der Zahlungsart Lastschrift ermächtigt der Mieter den GTC RW, die fällige Hallenmiete von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die vom GTC RW auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mieter kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Verhinderung des Mieters/Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber dem GTC Rot-Weiß auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Platzmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Zugangs- und Lichtsteuerung

Die Tennishalle kann nur nach Eingabe eines Zahlencodes betreten werden. Die Freischaltung beginnt jeweils 30 Minuten vor Beginn der gebuchten Hallenzeit und endet 30 Minuten nach deren Ablauf. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Halle verlassen und nach Eingabe des Zahlencodes wieder betreten werden.

Das Licht ist über einen Taster für den jeweiligen Platz anzuschalten. Die Taster befinden sich, nach Betreten des Spielbereichs, an der Wand links neben der Zugangstür zu den Plätzen. Systembedingt erfolgt die Freigabe des Lichtes erst 5 Minuten vor Spielbeginn. Nach Ablauf der Spielzeit verbleiben noch 10 Minuten, um den Platz zu verlassen. Das Licht wird dann, sollte keine Anschlussbuchung bestehen, automatisch abgeschaltet.

Hallenordnung

1. Es darf ausschließlich mit sauberen, profillosen Hallentennisschuhen (glatte und möglichst helle Sohle, oder non-marking) gespielt werden. Normale Tennis-, Sport-, Basketballschuhe oder ähnliche sind verboten. Das Betreten der Hallenplätze mit Straßenschuhen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Zuschauer.

2. Es dürfen keine Bälle benutzt werden, mit denen schon auf Ascheplätzen gespielt wurde.

3. Außer Mineralwasser ist der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Plätzen untersagt.

 4. Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Halle strengstens verboten.

5. Die Notausgangstür ist nur im Notfall zu öffnen.

6. Das Tennisspielen und die sonstige Benutzung der Halle erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ansprüche gegenüber dem GTC sind ausgeschlossen.

7. Für den Verlust von Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

8. Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vorstand des GTC unverzüglich mitzuteilen.

 9. Das Umziehen ist nur in den hierfür vorgesehenen Umkleideräumen gestattet. Taschen und Sportausrüstung dürfen nicht in den Aufenthaltsbereichen abgestellt werden und es ist beim Abstellen darauf zu achten, dass keine Wege oder Sitzmöbel blockiert werden.

10. Mit dem Betreten der Halle wird diese Hallenordnung akzeptiert und der Speicherung der Buchungsdaten sowie der Aufzeichnung der Sicherheitsvideos zugestimmt.